Wohngeld Plus – jetzt Anspruch prüfen und einfach beantragen

Die Linke Celle

Viele Menschen haben Anspruch auf das Wohngeld Plus, aber wissen es nicht. Lies hier bei uns, ob du dabei bist. Wohngeld – was ist das eigentlich? Wohngeld ist keine Sozialhilfe. Wohngeld ist kein Bürgergeld, früher Hartz IV. Wohngeld ist ein Zuschuss vom Staat, der allen mit geringen und mittleren Einkommen hilft, die Wohnkosten zu bezahlen. Wohngeld hilft also Mieterinnen und Mietern. Aber auch Leute, die im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung oder sogar im Heim leben, können Wohngeld beantragen. Wir listen hier exemplarisch Beispiele auf, bei denen sich ein Wohngeldantrag in Stadt Celle auf jeden Fall lohnt. Du wohnst allein in der Stadt Celle und hast im Monat weniger als 2.000 Euro Brutto-Einkommen? Deine Warm-Miete sind mehr als nur 400 Euro Kaltmiete? Dann hast du einen kleinen Anspruch auf Wohngeld. Der Betrag wird größer, wenn du weniger Einkommen hast - und er wird auch größer bei einer Warmmiete bis zu 585,60 Euro. Bei Rentnerinnen und Rentner sieht es etwas anders aus, im Prinzip aber sogar besser, weil es auf die Rente einen Freibetrag gibt. Ihr lebt zu zweit in der Stadt Celle und habt im Monat zusammen 2.800 Euro Einkommen? Eure Brutto-Kaltmiete beträgt 575 Euro? Dann dürftet ihr einen Wohngeldanspruch haben. Ihr seid zu zweit, habt ein Kind und im Monat weniger als 3.500 Euro Einkommen? Eure Brutto-Kaltmiete beträgt 680 Euro. Dann habt ihr wöchstwahrscheinlich einen kleinen Wohngeldanspruch. - Aber: Selbst wenn er nur wenige Euro beträgt, hat euer Kiund damit einen Anspruch auf Schulleistungen nach dem Bildungs- und Teilabepaket, das sind aktuell pro Schuljahr 195 Euro, die Erstattung vin Kosten für Klassenfahrten und beim Schulessen. Schauen wir noch auf Alleinerziehende. Du bist alleinerziehend mit Kind und hast im Monat maximal 3.000 Euro Brutto-Einkommen? Deine Brutto-Kalt-Miete beträgt 575 Euro. Dann dürftest du einen Wohngeldanspruch haben - und wie im Beispiel vorher auch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Fülle zuerst einen formlosen, fristwahrenden Antrag aus. Der sichert ab, dass du später ab diesem Datum auch rückwirkend Wohngeld bekommst – wenn dein Antrag erfolgreich ist. Hier findest du einen Vordruck (https://www.wohngeld.org/service/formloser_Wohngeldantrag.pdf). Die Adresse der Wohngeldstelle in Celle lautet: Sozialamt - Wohngeld Am Französischen Garten 3 29221 Celle Und wenn du doch vergisst, den ausführlichen Antrag später fristgerecht einzusenden – kein Problem: Du kannst den Wohngeldantrag jederzeit wieder stellen. Antrag ausfüllen Nach deinem formlosen Antrag schickt dir die Wohngeldstelle per Post das Antragsformular. Wenn du darauf nicht warten willst, findest du hier den Wohngeldantrag zum Download (https://www.landkreis-celle.de/media/custom/3314_886_1.PDF?1655477446). Der lässt sich auf vielen Geräten bequem digital ausfüllen und dann ausdrucken. Oder er wird leer ausgedruckt und dann mit dem Stift ausgefüllt. Auf der Seite des Landkreises Celle findest du alle weiteren Informationen, also z.B. welche Unterlagen beigefüpgt werden müssen. Zum einfachen Ausfüllen des Antrags hat die Linke Hamburg zwei „So wird’s gemacht“-Videos oder How-to-Videos erstellt. (https://www.die-linke-hamburg.de/themen-kampagnen/wohnen/wohngeld-plus-anspruch-pruefen-und-beantragen/) Eins hilft Rentnerinnen und Rentnern beim Ausfüllen. Das andere zeigt exemplarisch für eine Familie mit Kindern, wie es geht. Den ausgefüllten Antrag druckst du dann am besten aus und schickst ihn zusammen mit den weiteren Unterlagen an die Wohngeldstelle. Wir empfehlen dringend, eine Kopie zu machen oder – wenn du digital ausgefüllt hast – das PDF auf deinem Rechner zu speichern. So weißt du selbst auch später noch, welche Angaben du gemacht hast.