Ziviler Ungehorsam für Klimaschutz ist keine kriminelle Handlung!
Werner Leise (attac) und seine Rede zur Solidaritätskundgebung für die "Letzte Generation" am 31.05.2023 um 15 Uhr auf der Stechbahn. Knapp 20 Leute sammelten sich auf der Stechbahn, um ihre Solidarität mit der Letzten Generation zu zeigen. Bei den Aktivisti der Letzten Generation gab es Hausdurchsuchungen, Sperrung der Webseite und den Vorwurf der "kriminellen Vereinigung".
Auch wir als LINKE sehen dieses Vorgehen vom Staat her sehr kritisch. Umso mehr freuen wir uns, dass es noch Menschen gibt, die ihren Kompass noch nicht verloren haben.
Die Razzien vom 24.5.2023 gegen Aktivist*innen der Letzten Generation sowie die Beschlagnahmung ihrer Spendengelder und die Sperrung ihrer Internetseite sind ein Skandal. Menschen, die aus Sorge um die Folgen der Klimakatastrophe und Empörung über die Untätigkeit der Politik zum Mittel des zivilen Ungehorsams greifen, werden verdächtigt, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Sie werden wie Schwerverbrecher*innen behandelt, weil sie sich auf Straßen festkleben, um die klimaschädliche Normalität des Alltags zu unterbrechen und auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen.
Nicht jede Aktion der Letzten Generation ist auf ungeteilte Zustimmung bei Attac und der Klimabewegung gestoßen. Es gibt kritische Debatten über ihre Aktionsformen und -ziele. Über die politische Wirkung dieser Form von Protest lässt sich streiten, legitim ist er allemal und keinesfalls eine kriminelle Handlung. Kriminelle Handlungen begeht, wer weiterhin mutwillig die Erde aufheizt und an der Naturzerstörung verdient, beispielsweise die Autokonzerne. Mitschuldig macht sich, wer sie dabei unterstützt, also die herrschende Politik.
Attac verurteilt die Versuche der Generalstaatanwaltschaft München sowie der sie unterstützenden Ermittlungsbehörden die Letzte Generation zu kriminalisieren und ruft zur Beteiligung an Solidaritätsaktionen auf.
Einige weitere Anmerkungen von mir:
Die Forderungen der LG sind für die Regierung relativ, relativ wegen der FDP, einfach umzusetzen, jedenfalls verglichen mit den Folgen der Klimaerwärmung und der sich daraus ergebenden Folgen für die Umwelt und uns Menschen. Und was die Kosten angeht, mit der schwarzen Null ist dann sowieso Schluss.
Es dürfte kaum einen Zweifel darangeben, dass ein 9 Euro-Ticket finanzierbar ist, u.a. z.B. durch Abschaffung des Dienstwagenprivilegs.
Eine Tempobegrenzung auf der Autobahn kostet fast nichts. Bei einer gesetzlichen Regelung braucht es ja keine neuen Schilder, die Kosten entstehen eher durch die Demontage vorhandener Schilder. Es braucht also nicht die, laut Herrn Wissing, nicht vorhandenen Schilder.
Gesellschaftrat; hier hat die Regierung ja bereits, unabhängig von der Forderung, beschlossen 3 Bürger*Inneräte vom Bundestag berufen zu lassen.
Noch nicht bekannt ist allerdings, zu welchen Themen beraten werden soll und was mit den Ergebnissen passiert. So mein Kenntnisstand.
Zum Zeitpunkt und Ort: München, Bayern, Wahlkampf → die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen, so steht es im Artikel 97 des GG: Unabhängig von der Politik und nur dem Gesetz verpflichtet. Gesetze wiederum werden von der Politik gemacht - oder besser vom Parlamenten beschlossen.
Diese wiederum beeinflusst werden von Lobbyverbänden, siehe Berichte von z. B. Lobbycontrol zur Gaslobby und den daraus resultierenden Ergebnissen in der Politik. Die 108 Seiten erspare ich Ihnen, da im Internet leicht zu finden.
(Wir von attac hatten speziell zur Gaslobby ein Webinar gehalten. Diese ist nun hier zu sehen.)
Also halten wir fest, Richter sind unabhängig, die Staatsanwaltschaft nicht. Soweit das wesentlich komplexere Thema kurz und grob zusammen gefaßt.
Ich halte es für ein Unding, dass die Arbeitsverweigerung der Regierung in Punkto Klima- und Umweltschutz auf dem Rücken der Aktivisti und Polizist*Innen ausgetragen wird.
Leider kann man die Aktion aber nicht nur mit dem Wahlkampf begründen. Seit Jahren ist eine zunehmende Verschärfung des Versammlungs- und Demonstrationsrecht zu beobachten, die Befugnisse der Polizei durch Änderungen in den Polizeigesetzen ausgeweitet. Vornehmlich mit dem Hinweis auf terroristische Bedrohung. Damit wird im Wesentlichen auch die Militarisierung der Polizei begründet. Maschinenpistolen gehören zur Standardausrüstung, In Bayern darf die Polizei Handgranaten einsetzen, gepanzerte Fahrzeuge gibt es in mehreren Bundesländern.
Dabei fallen terroristische Taten statistisch nicht ins Gewicht.
Gewalt gegen Personen geht eher vom rechten Spektrum aus, die Rolle des Verfassungsschutzes dabei oft undurchsichtig, Stichwort: V-Männer.
Im Polizeigesetz NRW z.B. werden explizit die weißen Overalls von Ende Gelände erwähnt: auf einer Stufe mit anderen Uniformen wie z.B. denen der SA wie sie teilweise heute wieder von rechten Gruppen getragen werden. Bei solchen Vergleichen kann man sich doch eigentlich nur an den Kopf fassen.
Bleibt noch zu erwähnen, dass gegen die Gesetze in Bayern, NRW und Hessen zurzeit noch Verfassungsbeschwerden laufen. Unter anderem auch, weil diese Menschenrechte verletzen.