Bund und Land müssen in die Pflicht genommen werden
Reinhard Rohde (Die Linke) zur finanziellen Misere des AKH: "Bund und Land müssen in die Pflicht genommen werden"
Bei der heutigen Kreistagssitzung ging es unter anderem um den zusätzlichen Finanzbedarf der AKH-Gruppe in Höhe von insgesamt 90 Millionen Euro. Reinhard Rohde, für Die Linke Mitglied in der Fraktion Klimabündnis im Kreistag, hielt dazu folgende Rede:
Landrat Flader hat für die öffentliche Diskussion zwei wichtige Pflöcke eingeschlagen. Erstens: Es gibt einen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag des Landkreises für die stationäre Versorgung. Zweitens: Im Falle einer Auflösung oder Aufhebung der Stiftung fällt das gesamte Vermögen des AKH an den Landkreis.
Wenn wir uns mit der finanziellen Lage des AKH befassen, sind drei Aspekte hervorzuheben:
1.) Es gibt einen hausgemachten Anteil. Der seinerzeitigen Vorstand Stephan Judick unter dem Aufsichtsratsvorsitzenden Landrat Wiswe hat in den 2010er Jahren einige Millionen verzockt. Und zwar, indem nicht mehr die Daseinsvorsorge im Zentrum stand, sondern mit einer neoliberalen „Konzern“-Strategie Gewinne gemacht werden sollten. Ich finde – das nur nebenbei –, dass das für die Öffentlichkeit absolut unzureichend aufgearbeitet ist.
2.) Über das Niedersächsischen Krankenhausfinanzierungsgesetzes hat das Land für baulichen Vorhaben von Krankenhäuser öffentlich Mittel bereitzustellen. Und das tut es nicht hinreichend. Ein Beispiel, das uns der Vorstand des AKH nannte: Bauvorbereitende Maßnahmen werden nicht gefördert.
3.) Durch das System der sogenannten DRGs, also der Fallpauschalen – ein Produkt der rot-grünen Schröder-Regierung –, ist es zu einer Ökonomisierung gekommen, die es privaten Kliniken erlaubte, Gewinne zu machen, und kommunale bzw. stiftungsgetragene Häuser eben in finanzielle Schieflagen gebracht hat.
Immerhin gibt es bei Lauterbachs aktuellen Reformideen kleine Schritte in Richtung Entökonomisierung. Ein Beispiel: Bei Kinderheilkunde und Geburtshilfe soll es eine Vorhaltevergütung geben. Damit ändert sich die Logik des jetzigen Vergütungssystems. Leider ist ein Prinzip „Selbstkostendeckung“, was dem Anspruch Daseinsvorsorge gerecht würde, politisch in weiter Ferne.
Trotzdem: Die Krankenhausreform kann für uns und das AKH in den folgenden Jahren eine deutliche Verbesserung des Betriebsergebnisses bewirken und damit auch eine Entlastung unseres Haushalts. Es gibt ja Forderungen, die Defizite der Jahre 2022 und 2023 auszugleichen. Die Linke im Bundestag hat schon im Juli 2023 ein sogenanntes Vorschaltgesetz vor der Krankenhausreform gefordert, mit dem dieser Defizitausgleich hätte kommen können. Ähnlich übrigens wie die CDU-Bundestagsfraktion im September.
Zudem habe ich den Eindruck, dass für bestimmte Investitionen in medizinische Geräte oder EDV die Fördermöglichkeiten nicht in den aktuellen Zahlen enthalten sind. Also: Auch bei den Investitionen wird es noch zu Entlastungen kommen.
Noch ein letzter Punkt: Aus einer linken Perspektive ist die Stiftungsträgerschaft der AKH-Gruppe zu hinterfragen. Ich teile hier die Sicht der Gewerkschaft ver.di: Wer die Kosten trägt, sollte auch darüber bestimmen, wie die Einrichtung geführt wird – und sie nicht nur kontrollieren. Wir haben im Finanzausschuss beantragt, dass der Landkreis ein Gutachten in Auftrag gibt, ob und wie es möglich wäre, die AKH-Gruppe ohne Insolvenz in kommunale Trägerschaft zu bringen. Leider erfolglos. So wird uns diese Frage weiter eher spekulativ beschäftigen. Schade.
Trotzdem: Als Vertreter der Linken im Klimabündnis unterstütze ich die Beschlussvorlage.