Berichte aus dem Kreistag
Frisch aus dem Landkreis zu Ihnen!
Kreistagsmehrheit für
raumlufttechnische Anlagen in Landkreisschulen
Bei bei Neubauten und aufwendigen Sanierungen sollen Schulen in Trägerschaft des Landkreises künftig mit raumlufttechnischen Anlagen (RLT) ausgestattet werden. Hintergrund ist die Absicht der Gruppe "Gemeinsam für Fortschritt", die Schulen pandemiesicherer auszustatten. Nach einem intensiven Austausch in den Fachausschusssitzungen konnte die Mehrheitsgruppe – bestehend aus GRÜNEN, LINKE, Die PARTEI, SPD, FDP und Wählermeinschaften - jetzt auch die Verwaltung von der Empfehlung des Umweltbundesamtes überzeugen: "Die nachhaltigste Maßnahme zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene, deren Erfolg auch nach Beendigung der Pandemie anhält, ist der Einbau stationärer fest installierter) raumlufttechnischer Anlagen."
Dazu kommt aus Sicht des Klimabündnisses positiv der Aspekt der Wärmerückgewinnung um bis zu einem Drittel der Heizenergie. Anne Pfützner (GRÜNE): "Wir hatten schon Anfang 2021 angeregt, in Neubauten Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung einzubauen, aber seinerzeit keine Mehrheit gefunden." Und Reinhard Rohde (LINKE) kommentiert die Beschlussempfehlung des Ausschusses so: "Die intensiven Diskussionen haben ein gutes Ergebnis hervorgebracht. Die Verwaltung hat aus meiner Sicht überzeugend die Schwierigkeiten des Einbaus von raumlufttechnischen Anlagen im Bestandsbau dargelegt. Wichtig ist aber, dass wir jetzt ein Konzept für die Zukunft haben, das Raumhygiene und Energieeinsparung zusammenführt."
18 Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit sind zwischenzeitlich mit mobilen Raumluftreinigern ausgestattet worden, was aber für den übrigen Raumbestand keine effektive Verbesserung bewirken würde. Wie mit den Räumen in den Bestandsbauten künftig verfahren werden kann, soll auf Grundlage der Erfahrungen beim Einbau von neuen Anlagen bei Sanierungen erörtert werden.
Alpha E auf der Kippe?
Ein Schreiben des Bundesverkehrsministeriums an die Landräte der vom Streckenausbau betroffenen Landkreise hat jetzt neue/alte Befürchtungen hervorgerufen. Die in einem Dialogprozess mit betroffenen Landkreisen und Bürger:innen-Initiativen im Jahr 2015 gefundene Lösung "Alpha E" scheint auf der Kippe zu stehen. Kurz zur Erinnerung: Die Bahn plante ursprünglich eine Neubaustrecke - vereinfacht gesagt - durch die Heide. Dagegen gab es aus unterschiedlichen Erwägungen viel Protest. Die Alpha E-Variant besteht dagegen in einem Bestandsausbau der bestehenden Strecke. - Die Kreisverwaltung hat den Kreistagsmitgliedern jetzt das Schreiben von Michael Theurer, Parlamentarischer Staatssekretär im Verkehrsministerium, zur Kenntnis gegeben. Wir dokumentieren es unten stehend.
Der Kreistagsabgeordnete Reinhard Rohde dazu: "Verlässlichkeit und Klarheit hat das Bundesverkehrsministerium mit seinem Schreiben nicht hergestellt. Im Gegenteil. Der so genannte Deutschlandtakt darf nicht zu einer "Heiligen Kuh" werden, um deretwillen Naturschutzbelange missachtet, und die großen Städte in Nordostniedersachsen abgehängt werden. Die Infragestellung der Ergebnisse des Dialogprozesses ist mehr als problematisch."
***
[...] Bundesminister Dr. Volker Wissing MdB dankt Ihnen für Ihr Schreiben vom 03.03.2022, in welchem Sie gemeinsam mit Amtskollegen, Abgeordneten und Bürgermeistern Ihre Bedenken zum laufenden Planungsprozess beim Schienenprojekt Optimiertes Alpha E + Bremen äußern. Er hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Gleichzeitig antworte ich auch auf Ihr Schreiben vom 03.03.2022 an meine Kollegin, Frau Parlamentarische Staatssekretärin Daniela Kluckert MdB, die mich zuständigkeitshalber um Übernahme gebeten hat.
Ich kann Ihnen - entgegen der von Ihnen zum Ausdruck gebrachten Besorgnis - bestätigen, dass das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nach wie vor hinter der Alpha-E Lösung steht und an dem eingeschlagenen Weg für eine Realisierung festhält. Ein Zurück zur alten Y-Trasse wird es damit nicht geben.
Bereits bei der Bewertung des Planfalls Alpha-E für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 hatte sich gezeigt, dass eine Fahrzeitverkürzung auf der Achse Hamburg - Hannover den größten Einfluss auf den Nutzen des Gesamtprojekts hat und damit den bedeutendsten Optimierungsansatz darstellt. Angesichts des noch nicht vollständig befriedigenden Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) der bisherigen TrassierungsVarianten ist eine Berücksichtigung der Fahrzeitanforderungen aus dem BVWP - die durch den Zielfahrplan Deutschlandtakt nochmals unterstrichen werden - zur Erreichung eines positiven NKV für das Alpha-E von großer Bedeutung.
Die von Ihnen erwähnten Vorschläge des Beratungsbüros ViereggRössler sind, wie von der DB Netz AG im ausführlichen und transparenten Prozess der „Gläsernen Werkstatt“ detailliert herausgearbeitet, nicht geeignet, die verkehrlichen Vorgaben des BVWP umzusetzen und zugleich die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens sicherzustellen.
Im Planfall Deutschlandtakt wurde für die ABS/NBS Hamburg - Hannover eine technisch machbare Variante mit Neubauanteiien unterstellt, mit der die verkehrlichen Ziele des Deutschlandtakts (Zielreisezeit von 59 Min. Hamburg Hbf - Hannover Hbf ohne Halt in Harburg) umgesetzt werden können. Dieser Planfall diente der Ermittlung der voraussichtlichen Investitionskosten für die Bewertung, stellt aber keine Vorfestlegung für die weitere Planung dar. Hier werden nach wie vor und konform zu den Beschlüssen des Dialogforums Schiene Nord alle drei Grundvarianten - bestandsnaher Ausbau, bestandsnaher Ausbau mit Ortsumfahrungen und bestandsferner Neubau - von der Vorhabenträgerin DB Netz AG näher betrachtet. Die Auswahl der Vorzugsvariante erfolgt erst nach Vorliegen aller Entscheidungskriterien.
Die Aufgabe der DB Netz AG als Vorhabenträgerin im laufenden Planungsprozess ist es daher weiterhin, eine sowohl den gesetzlichen Vorgaben entsprechende, als auch die Ergebnisse des Dialogforums Schiene Nord so weit wie möglich berücksichtigende wirtschaftliche Vorzugsvariante für das Gesamtprojekt auszubilden. Die einen signifikanten finanziellen Mehraufwand im Vorhaben Alpha-E darstellenden Beschlüsse des Deutschen Bundestages für das Teilvorhaben ABS Rotenburg - Verden haben den Lösungsspielraum weiter verengt. Für die Erarbeitung einer wirtschaftlichen Vorzugsvariante ist eine attraktive Zielfahrzeit zwischen Hamburg und Hannover analog der vorgenannten Anforderungen aus dem Deutschlandtakt ein wesentlicher Faktor. Dies wird notwendigerweise einen entsprechenden Ausbauumfang bedingen. Sobald die Ergebnisse der Vorplanung für alle Varianten vorliegen, werden wir gemeinsam mit der DB Netz AG zu Gesprächen mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages und Vertretern von Land, Kommunen und Projektbeirat einladen. Dies wird voraussichtlich noch in diesem Jahr der Fall sein.
"Unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben"
Antworten zur Abschiebung nach Georgien
Die Kreisverwaltung hat auf die Anfrage des Klimabündnisses zur im Januar erfolgten Abschiebung eines Vaters aus dem Landkreis Celle mit vier Kindern nach Georgien geantwortet. Nach ihrer Auffassung ist die bestehende Ausreisepflicht "unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben durchgesetzt worden".
Im Einzelnen werden die Fragen wie folgt beantwortet:
1. Wieso wurde der Abholungstermin vor 6:00 Uhr gelegt?
Die Flüge werden nicht von der örtlichen Ausländerbehörde, sondern von der Landesaufnahmebehörde gebucht. Auf Tag und Uhrzeit hat der Landkreis keinen Einfluss. Die Ankunft im Heimatland soll grundsätzlich möglichst früh erfolgen, damit die Weiterreise in den Heimatort oder das Aufsuchen einer Unterkunft möglichst noch am Tage stattfinden kann. Einige Länder bestehen sogar darauf, dass die Ankunft im Laufe des Vormittags stattfindet.
Wie bei jeder Flugreise müssen die Passagiere in der Regel drei Stunden vor Abflug am Flughafen sein. Da auch noch Zeit für das Packen der Koffer und für die Anfahrt zum Flughafen eingeplant werden muss, werden die Betroffenen oft schon sehr früh morgens oder noch in der Nacht aufgesucht.
2. Warum wurde die eingeleitete Abschiebung nicht abgebrochen, nachdem klar war, dass die minderjährigen Kinder von einem Elternteil getrennt wurden? Die Frau und Mutter war zum Zeitpunkt der eingeleiteten Abschiebung im siebten Monat schwanger, zwei Wochen später wäre sie im Mutterschutz gewesen.
Unter Ziffer 5.3 Abs. 4-5 des in der Anfrage zitierten Rückführungserlasses vom 07.07.2021 wird erläutert, dass, wenn ein erster Abschiebungsversuch wegen Widerstandshandlungen abgebrochen worden ist, bei einem weiteren Versuch eine Trennung der Familie erfolgen kann, wenn dies zuvor schriftlich angekündigt worden ist. An diese Vorschrift hat sich die Ausländerbehörde gehalten.
3. Warum wurde offenbar davon ausgegangen, dass die Ehefrau und Mutter trotz ärztlich attestierter Risikoschwangerschaft abgeschoben werden konnte?
Eine Risikoschwangerschaft führt nicht automatisch zu einer Flug- und Reiseunfähigkeit. Die gern. § 60a Abs. 2c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) notwendige qualifizierte ärztliche Bescheinigung zum Gesundheitszustand wurde uns trotz Aufforderung nicht vorgelegt. Eine ärztliche Betreuung war zudem zu jedem Zeitpunkt der geplanten Rückführung bis zur Ankunft im Heimatland sichergestellt. Auf ärztliches Anraten hätten wir die Abschiebung jederzeit abgebrochen. Dies war jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht notwendig. Diese Einschätzung wird auch dadurch nachträglich bestätigt, dass die Ehefrau und Mutter neun Tage später auf eigenen Wunsch in ihr Heimatland zurückgekehrt ist. Zuvor wurde eine fachärztliche Bestätigung der Flug- und Reisefähigkeit ausgestellt.
4. Ist es richtig, dass eine Abschiebung im Mutterschutz rechtlich nicht möglich gewesen wäre?
Mit Beginn des Mutterschutzes nehmen die Fluggesellschaften die betreffenden Frauen nicht mehr mit. Zumindest eine Flug-Abschiebung ist während des Mutterschutzes somit aus tatsächlichen Gründen nicht möglich.
5. Die Rechtsbeistände der Familie haben darauf verwiesen, dass der Vater in Anbetracht seiner desolaten psychischen Verfassung nicht im Stande sei, die vier Kinder allein zu versorgen. Hat der Landkreis diese Situation bei seiner Entscheidung bedacht? Wenn ja, wie begründet er, die Abschiebung trotzdem vollzogen zu haben?
Zum Gesundheitszustand des Ehemannes und Vaters lag der Ausländerbehörde zum Zeitpunkt der Abschiebung keine qualifizierte ärztliche Bescheinigung vor.
6. Die Bundesregierung hat über ihren Koalitionsvertrag bekundet, ein sogenanntes „Chancen- Aufenthaltsrecht“ schaffen zu wollen, das Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe ermöglichen soll. Hätten die jetzt Abgeschobenen zum Personenkreis gehört, der dieses „Chancen-Aufenthaltsrecht“ in Anspruch nehmen kann?
Ein Gesetzestext liegt bisher nicht vor, so dass nicht beurteilt werden kann, ob die Familie unter eine solche Vorschrift fallen könnte.
7. In einem Report des Arbeitskreises Flucht und Asyl der IPPNW Deutschland mit dem Titel "Die gesundheitlichen Folgen von Abschiebungen. Eine Einordnung und Kritik aus ärztlicher und psychotherapeutischer Sicht" aus dem Jahr 2020 ist zu Situation von Kindern zu lesen: „Selbst bisher gesunde Menschen können durch drohende und tatsächliche Abschiebungen und durch ein Leben in teils jahrelanger existenzieller Unsicherheit gesundheitlich schwer geschädigt werden. Für Kinder und Jugendliche gilt dies in besonderem Maß. Das Muster der Reaktionen auf diese Situation ist altersabhängig und individuell sehr variabel. Sehr kleine Kinder reagieren oft mit Verhaltensauffälligkeiten wie Ess- und Trinkverweigerung, Schlafstörungen und autoaggressivem Verhalten. [...] Ältere Kleinkinderweisen häufig Symptome wie hartnäckige Verstopfung und nächtliche Angstzustände auf. [...] Abschiebungen nicht anzukündigen, führt offensichtlich besonders oft zu einer massiven Schädigung der betroffenen Kinder, die durch das nächtliche Eindringen der Polizei in ihre Unterkunft ausgelöst wird. [...] Die meisten älteren Schulkinder und Jugendlichen reagieren aber auf traumatisierende Situationen wie eine Abschiebung ähnlich wie junge Erwachsene. Zu den Symptomen der Traumafolgestörungen zählen Schmerzzustände, Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Albträume, Hyperarousals (Übererregung), Flashbacks und dissoziative Zustände.“
Im IPPNW-Report wird deshalb folgende Auffassung vertreten: „Die Praxis der Abschiebung von Kindern und Jugendlichen verstößt oft gegen Artikel 2 (2) und Artikel 6 (1) Grundgesetz (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Schutz der Familie) und Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Verbot erniedrigender oder unmenschlicher Behandlung). Sie verstößt immer gegen Artikel 3 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die bei uns geltendes Recht ist (Berücksichtigung des Kindeswohls bei allen staatlichen Maßnahmen).“
Bezieht die Kreisverwaltung derartige Erkenntnisse in ihre Entscheidungen ein? Wenn nein, warum nicht?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde versuchen immer, ausreisepflichtige Personen in ausführlichen und wiederholten Gesprächen von den Vorteilen einer freiwilligen Ausreise zu überzeugen, insbesondere auch mit Hinweis auf die Kinder. Wenn es wegen fehlender Ausreisebereitschaft zu einer Abschiebung kommen muss, wird versucht, jede Eskalation der Situation zu vermeiden und insbesondere mit den Kindern einfühlsam umzugehen. Leider nehmen einige Eltern auf die Gefühle der Kinder kaum Rücksicht und erschweren die Situation für die Kinder zusätzlich.
Grundsätzliche Erwägungen, ob Abschiebungen überhaupt stattfinden sollen, weil sie zu einer zu großen Belastung für die Betroffenen führen können, obliegen aber nicht der Exekutive, sondern allein dem Gesetzgeber. Die Verwaltung hat unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben eine bestehende Ausreisepflicht umzusetzen.
Wiederholungswahl ändert nichts für Die Linke
Reinhard Rohde bleibt Kreistagsmitglied
Die Wiederholungswahl in einigen Wahlbezirken der Kreistagswahl hat nicht viel geändert. Bei der Linken hätte es eine Veränderung in der Sitzverteilung geben können, wenn mehr Stimmen als zuvor erzielt worden wären. Angesichts der insgesamt niedrigeren Wahlbeteiligung war damit nicht zu rechnen - und so kam es auch. Durch die niedrigere Wahlbeteiligung allerdings ging B'90/Die Grünen ein Sitz verloren, der zur Wählergemeinschaft "gewandert" ist. - Ergebnisse im Detail siehe hier: https://wahl.landkreis-celle.de/.../kreis.../index.html
Schnelle Antwort
aber Umstellung auf emissonsarmen ÖPNV wird dauern
Da war die Verwaltung fix mit ihrer Antwort
„1. Wie ist es vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben zu erklären, dass ausschließlich Dieselbusse und keinerlei elektrisch betriebene Busse angeschafft worden sind?“
Wie wir bereits in der Vorlage An0115/2016-2021VO erläutert haben, hat die CeBus GmbH & Co. KG vor dem 02.07.2021 einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von Bussen abgeschlossen. Dieser Rahmenvertrag hat eine Gültigkeit bis Ende des Jahres 2024 und erlaubt der CeBus, unabhängig von einer Quotierung Fahrzeuge zu beschaffen. Die von Ihnen zitierten gesetzlichen Vorgaben gelten nur für Beschaffungsvorgänge, deren Ausschreibungen nach dem 02.07.2021 abgeschlossen wurden.
„2. Welche Hürden bestehen im Landkreis Celle, die eine Anschaffung von elektrisch betriebenen Busse verhindern?“
Der Kreisausschuss hat im Juni 2021 beschlossen, dass ein Gutachter mit der Erstellung eines Verkehrskonzeptes für emissionsfreie Antriebstechniken im ÖPNV des Landkreises Celle beauftragt werden soll (vgl. Vorlage 0041/2021). Der Gutachterauftrag ist erteilt worden, und der beauftragte Gutachter hat die Arbeit aufgenommen. Das Ergebnis wird nach Vorliegen des Gutachtens, voraussichtlich nach der Sommerpause 2022, präsentiert werden. Auf Basis des Gutachtens kann dann eine fundierte Entscheidung über die zukünftige Antriebstechnologie getroffen werden. Parallel werden u.a. bereits elektrisch betriebene Busse von der CeBus getestet.
„3. Welche Förderungen waren möglich? Sind Förderprogramme ausgelaufen und damit Förderungschancen für den Landkreis verpasst worden?“
Es sind keine Förderungschancen verpasst worden. Die von der CeBus beschafften Fahrzeuge sind von der Landesnahverkehrsgesellschaft mbH gefördert worden. Sobald die Festlegung auf eine künftige Antriebstechnologie erfolgt ist, wird sich der Landkreis auch auf die dann passenden Förderkulissen bewerben.
„4. Sind die Busanschaffungen bei CeBus Ersatzbeschaffungen oder zusätzliche Busse?“
Die aktuell von der CeBus beschafften Fahrzeuge mit der neuesten Euro-Abgasnorm (Euro 6d) ersetzen Fahrzeuge mit schlechteren Abgasnormen (z.B. Euro 3 oder 5).
„5. Ist vorgesehen, dass bei der Neuausschreibung über die Vergabe des ÖPNV 2025 strengere Vorgaben zu emissionsarmen bzw. -freien Fahrzeugen formuliert werden?“
Ja. Der beauftragte Gutachter prüft nicht nur die Erfüllung der Mindeststandards. Es sollen auch verschiedene Szenarien der „Übererfüllung“ der Quoten im Gutachten durchgeplant werden, so dass es verschiedene Entscheidungsoptionen geben wird. Die getroffene Entscheidung soll dann in die Ausschreibungsunterlagen für die nächste Vergabe des ÖPNV 2025 aufgenommen werden.
Klimabündnis im Kreistag hat Fragen zu Abschiebung nach Georgien
Reinhard Rohde: Kindeswohl hätte stärker berücksichtigt werden sollen
Die im Januar vollzogene Abschiebung eines Mannes aus Georgien und seiner vier Kinder im Alter von 3 bis 10 Jahre hat bei der Fraktion „ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die PARTEI und DIE LINKE. Das Klimabündnis im Kreistag.“ einige Fragen aufgeworfen, um deren Beantwortung jetzt die Kreisverwaltung gebeten wird.
Für die Fraktion will Reinhard Rohde (DIE LINKE) wissen, wieso der Abholungstermin nachts erfolgen musste und wieso entgegen der Intention des Rückführungserlasses die eingeleitete Abschiebung nicht abgebrochen wurde, nachdem klar war, dass die minderjährigen Kinder von einem Elternteil getrennt würden?
Weiter wird gefragt, wieso die Ausländerstelle davon ausgegangen ist, die Ehefrau und Mutter trotz ärztlich attestierter Risikoschwangerschaft abschieben zu können? Nicht nachvollziehen kann die Fraktion die Trennung der Familie vor dem Hintergrund, dass der Vater - laut Auskunft der Rechtsbeistände - in Anbetracht seiner psychischen Verfassung kaum im Stande sei, die vier Kinder allein zu versorgen.
Rohde problematisiert zudem den Zeitpunkt der Abschiebung: "Die schwangere Ehefrau kommt jetzt im Februar in den Mutterschutz und hätte danach nicht mehr abgeschoben werden dürfen. Und uns irritiert auch, dass die Familie mit dem von der Bundesregierung geplanten „Chancen-Aufenthaltsrecht“ eine weitere Option für einen Verbleib in Deutschland gehabt hätte." Die Abschiebung von Kindern sei zudem immer verbunden mit dem Risiko von Traumatisierungen. Inwieweit das vereinbar sei mit der Berücksichtigung des Kindeswohls bei allen staatlichen Maßnahmen, sei eine Frage, die sich - so Rohde - in diesem Fall wieder in besonderer Schärfe stelle.
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Hier die Anfrage:
Anfrage zu der im Januar erfolgten Abschiebung eines Vaters aus dem Landkreis Celle mit vier Kindern nach Georgien mit Erläuterungstexten
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landkreis Celle hat – wie der Niedersächsische Flüchtlingsrat mitteilte – „einen psychisch schwer erkrankten Mann zusammen mit seinen vier minderjährigen Kindern abgeschoben – und dadurch von der schwangeren Mutter getrennt. [...] In der Nacht des 20. Januar 2022 gegen 01:30 Uhr drang die Polizei in Begleitung eines Mitarbeiters des Landkreises Celle in die Wohnung der schlafenden Familie ein, um sie nach Georgien abzuschieben – obwohl dem Landkreis bekannt war, dass die im siebten Monat schwangere Frau M. aufgrund einer – attestierten – Risikoschwangerschaft nicht abgeschoben werden darf.“
Im gültigen Rückführungserlass heißt es unter 5.2.:
„Abschiebungen sind grundsätzlich so zu terminieren, dass der Abholungstermin nicht vor 6.00 Uhr morgens festgelegt werden kann.“
und unter 5.3.:
„Wenn minderjährige Kinder von einem Elternteil oder den Eltern getrennt würden, ist aufgrund der hohen Bedeutung der Wahrung der Familieneinheit die eingeleitete Maßnahme grundsätzlich auszusetzen und die eingeleitete Abschiebung abzubrechen.“
Hieraus ergeben sich folgende Fragen:
Die Frau und Mutter war zum Zeitpunkt der eingeleiteten Abschiebung im siebten Monat schwanger, zwei Wochen später wäre sie im Mutterschutz gewesen.
Die Rechtsbeistände der Familie haben darauf verwiesen, dass der Vater in Anbetracht seiner desolaten psychischen Verfassung nicht im Stande sei, die vier Kinder allein zu versorgen.
Die Bundesregierung hat über ihren Koalitionsvertrag bekundet ein sogenanntes „Chancen-Aufenthaltsrecht“ schaffen zu wollen , das Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe ermöglichen soll.
In einem Report des Arbeitskreises Flucht und Asyl der IPPNW Deutschland mit dem Titel "Die gesundheitlichen Folgen von Abschiebungen. Eine Einordnung und Kritik aus ärztlicher und psychotherapeutischer Sicht" aus dem Jahr 2020 ist zu Situation von Kindern zu lesen: „Selbst bisher gesunde Menschen können durch drohende und tatsächliche Abschiebungen und durch ein Leben in teils jahrelanger existenzieller Unsicherheit gesundheitlich schwer geschädigt werden. Für Kinder und Jugendliche gilt dies in besonderem Maß. Das Muster der Reaktionen auf diese Situation ist altersabhängig und individuell sehr variabel. Sehr kleine Kinder reagieren oft mit Verhaltensauffälligkeiten wie Ess- und Trinkverweigerung, Schlafstörungen und autoaggressivem Verhalten. [...] Ältere Kleinkinder weisen häufig Symptome wie hartnäckige Verstopfung und nächtliche Angstzustände auf. [...] Abschiebungen nicht anzukündigen, führt offensichtlich besonders oft zu einer massiven Schädigung der betroffenen Kinder, die durch das nächtliche Eindringen der Polizei in ihre Unterkunft ausgelöst wird. [...] Die meisten älteren Schulkinder und Jugendlichen reagieren aber auf traumatisierende Situationen wie eine Abschiebung ähnlich wie junge Erwachsene. Zu den Symptomen der Traumafolgestörungen zählen Schmerzzustände, Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Albträume, Hyperarousals (Übererregung), Flashbacks und dissoziative Zustände.“
Im IPPNW-Report wird deshalb folgende Auffassung vertreten: „Die Praxis der Abschiebung von Kindern und Jugendlichen verstößt oft gegen Artikel 2 (2) und Artikel 6 (1) ; Grundgesetz (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Schutz der Familie) und Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Verbot erniedrigender oder unmenschlicher Behandlung). Sie verstößt immer gegen Artikel 3 der Kinderrechtskonvention
der Vereinten Nationen, die bei uns geltendes Recht ist (Berücksichtigung des Kindeswohls bei allen staatlichen Maßnahmen).“
Explosion bei Rheinmetall
Vieles bleibt im Unklaren
Enttäuscht zeigt sich das Klimabündnis im Kreistag von den Antworten der Verwaltung hinsichtlich der Explosion auf dem Rheinmetallgelände in Unterlüß im November. Mit Verweis auf das Gewerbeaufsichtsamt könne keine belastbare Aussage über die ‚Gefährdung für die Umwelt‘ seitens der Kreisverwaltung getroffen werden. Dazu merkt Reinhard Rohde (Die Linke) an: „Unabhängig von der Zuständigkeit hätten wir ein eigenständiges Interesse der Verwaltung erwartet. Schließlich hätte bei der Explosion weit mehr zu Schaden kommen können.“
„Als Fraktion bleiben wir weiter am Thema dran und baten bereits das Gewerbeaufsichtsamt um Stellungnahme.“, so der Fraktionsvorsitzende Christian Ehlers. „Die Bevölkerung hat einen Anspruch auf schnellstmögliche Klärung der Gefahrensituation. Dazu müssen die Ursache und das Gefährdungspotenzial ggf. unter Einbindung der Landespolitik offen gelegt werden.“
Immerhin wurde durch die Anfrage dem Versuch von Seiten Rheinmetalls, eine Kundgebung der Friedensaktion Lüneburger Heide einzuschränken nachgegangen. Reinhard Rohde: „Die Antwort ist für die Teilnehmenden der Mahnwache wohl unbefriedigend, zeigt aber gleichzeitig auch auf, dass das Versammlungsrecht keine weitgehenden Einschränkungen erlaubt.“
Explosion bei Rheinmetall
Kreisverwaltung weiß nix
Jetzt hat die Kreisverwaltung auf unsere Anfrage zum Bevölkerungs- und Umweltschutzschutz sowie des Versammlungsrechts im Zusammenhang zur Explosion auf dem Rheinmetallgelände geantwortet. Wir haben nicht wirklich eine andere Antwort erwartet. Es kann schon sehr erstaunen, wie wenig eine Kreisverwaltung anscheinend wissen will, wenn in ihrem Kreisgebiet ein Munitionsbunker explodiert. Und ja ... im Vergleich dazu ist die Behinderung einer angemeldeten Versammlung durch Rheinmetall ein "Kavaliersdelikt". Immerhin wissen wir jetzt einiges mehr über Zuständigkeiten.
Bezugnehmend auf den Artikel „Millionen-Schaden bei Rheinmetall“ in der Celleschen Zeitung vom 20.11.2021 wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Für die genannte Anlage ist das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) zuständig.
Unbeantwortet.
Unbeantwortet.
Hier liegen keine Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, was in dem Bunker gelagert war. Denn hier ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig.
Ergänzung zur Fragestellung: Nach dem Pressebericht wurden im Bunker nach Unternehmensangaben Rohstoffe und Komponenten für die Herstellung von Munition, vor allem Treibladungspulver gelagert.
Über eine „Gefährdung für die Umwelt“ könne aufgrund der fehlenden Kenntnisse zur Lagerung der Stoffe nichts Belastbares ausgesagt werden. Naturschutzbelange sind erkennbar nicht betroffen (abgeriegeltes, bebautes Produktionsgelände). Zwar könnten für die Umwelt nachteilige Stoffe in die Atmosphäre freigesetzt worden sein. Da jedoch der Bereich Immissionsschutz / Luftreinhaltung vom GAA ebenfalls nicht beteiligt wurde, ist nicht davon auszugehen.
Ergänzung der Fragestellung: In einer Broschüre „Informationen zu Ihrer Sicherheit“ der Rheinmetall Group ist zu lesen: „Die im Notfall zu treffenden Maßnahmen zur Bekämpfung und größtmöglichen Begrenzung eines Störfalles wurden mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Der Landkreis Celle hat die erforderlichen Maßnahmen in seinem Notfallplan aufgenommen.“
Die Firma Rheinmetall fällt unter die sog. Seveso-II-Richtlinie (96/82/EG) zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen. Es ist somit Vorgabe, dass dieser Betrieb mit einem externen Notfallplan gem. § 10a NKatSG in unserem Katastrophenschutzplan enthalten ist. Bei der Explosion handele es sich nicht um eine Katastrophe im Sinne des NKatSG. Dementsprechend wären dafür auch keine entsprechenden Maßnahmen aufgeführt.
Ergänzung zur Fragestellung: Wenn ja - wie ist es zu dieser der Auflage der Versammlungsbehörde widersprechenden Genehmigung gekommen? Wenn nein - wie will die Versammlungsbehörde mit dieser Behinderung ihrer Genehmigung verfahren?
Eine Genehmigung zum Aufstellen von Absperrgittern ist der Firma Rheinmetall seitens des Landkreises Celle nicht erteilt worden. Für die Erteilung einer solchen Sondernutzung ist jedoch auch nicht der Landkreis Celle, sondern die örtliche Gemeinde zuständig. Nach hiesigem Kenntnisstand wurde von der Gemeinde Südheide keine solche Genehmigung erteilt.
Der Landkreis Celle ist im Vorfeld einer Versammlung die Versammlungsbehörde. Ab Versammlungsbeginn geht diese Zuständigkeit auf die Polizei über (§ 24 Absatz 1 Satz 1 des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes [NVersG]). Die Entscheidung, inwieweit das aufgestellte Absperrgitter eine tatsächliche Erschwernis für Versammlungsteilnehmenden war, oblag somit der während der Versammlung zuständigen Polizeileitung. Auf Nachfrage wurde von dort mitgeteilt, der Zaun habe unerwartet vor Rheinmetall gestanden. Am Sonntag, dem Versammlungstag, konnte die Polizei nicht klären, aus welchen Gründen der Zaun dort stand. Die Versammlung konnte durch den Zaun bis auf etwa drei Meter an das Gebäude von Rheinmetall heran. Die Polizei entschied daher in ihrer Funktion als Versammlungsbehörde, dass das Absperrgitter weder eine Erschwerung, noch ein Nachteil für die Versammlung sei. Denn es sei direkt vorm Rheinmetallgebäude demonstriert und auch fotografiert worden, weshalb dort entschieden wurde, den Zaun nicht abzubauen.
Dem Landkreis Celle obliegt die Verfolgung von während einer Versammlung begangenen Ordnungswidrigkeit. Das Aufstellen, bzw. das Nichtabbauen eines Absperrgitters kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen, wenn dieses als Störung der Versammlung eingestuft wird. Hinzu müsste entgegen vollziehbarer polizeilicher Anordnung mit der Versammlungsstörung fortgefahren werden (§ 21 Absatz 1Satz 1 Nummer 3 NVersG). Nach obigen Schilderungen sind die Voraussetzungen, die einen Ordnungswidrigkeitentatbestand erfüllen würden, nicht gegeben. Weitere Sanktionsmöglichkeiten sind der Versammlungsbehörde normativ nicht eingeräumt.
Explodierter Bunker:
Klimabündnis im Kreistag hakt nach
Nachdem es die letzten Tage ruhig um die Explosion in einem Rheinmetallbunker geworden ist, hakt die Klimafraktion im Kreistag mit einer Anfrage nach. „Wie sahen die Kontrollen aus? Was wurde in dem explodierten Bunker gelagert? Welche Gefährdung für die Umwelt kann als Folge der Explosion entstanden sein?“, so Reinhard Rohde für seine Fraktion in der Anfrage. Auch eine Presseerklärung der Friedensaktion ‚Lüneburger Heide‘, wonach Menschen in ihrem Demonstrationsrecht mit Absperrgittern behindert worden sein könnten, wirft kritische Fragen auf.
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Anfrage zum Bevölkerungs- und Umweltschutzschutz sowie des Versammlungsrechts im Zusammenhang zur Explosion auf dem Rheinmetallgelände
Bezugnehmend auf den Artikel „Millionen-Schaden bei Rheinmetall“ in der Celleschen Zeitung vom 20.11.2021 wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. In dem Artikel ist von einem „behördlichen Untersuchungsverfahren“ die Rede. Welche Behörden sind mit diesem Untersuchungsverfahren befasst?
2. Das staatliche Gewerbeaufsichtsamt führt demnach Kontrollen der Munitionsbunker durch. Worin besteht diese Kontrolle bzw. was sieht der sogenannte Überwachungsplan vor?
3. Wann ist der Bunker, in dem die Explosion entstanden ist, das letzte Mal durch eine Begehung überprüft worden?
4. Was wurde in dem Bunker, in dem die Explosion entstanden ist, gelagert?
5. Nach dem Pressebericht wurden in dem Bunker nach Unternehmensangaben Rohstoffe und Komponenten für die Herstellung von Munition, vor allem Treibladungspulver gelagert. Welche Gefährdung für die Umwelt kann als Folge der Explosion entstanden sein? Falls eine Gefährdung entstanden ist - wie wird diese erfasst?
6. In einer Broschüre „Informationen zu Ihrer Sicherheit“ der Rheinmetall Group ist zu lesen: „Die im Notfall zu treffenden Maßnahmen zur Bekämpfung und größtmöglichen Begrenzung eines Störfalles wurden mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Der Landkreis Celle hat die erforderlichen Maßnahmen in seinem Notfallplan aufgenommen.“ Welche Maßnahmen sind bezüglich einer wie jetzt eingetretenen Explosion dort aufgeführt? Sind diese Maßnahmen korrekt umgesetzt worden?
7. In einer Pressemitteilung der Friedensaktion „Lüneburger Heide“ vom 14.11.2021 wird mitgeteilt: „Bereits vor Beginn der Protestaktion beschwerten sich die Veranstaltenden, denn Rheinmetall verwehrte Ihnen mit weiträumigen Absperrgittern die von der Landkreis-Versammlungsbehörde bestätigte Nutzung des öffentlich zugänglichen Raumes vorm Hauptgebäude.“ Hatte Rheinmetall eine Genehmigung zur Aufstellung dieser Absperrgitter? Wenn ja - wie ist es zu dieser der Auflage der Versammlungsbehörde widersprechenden Genehmigung gekommen? Wenn nein - wie will die Versammlungsbehörde mit dieser Behinderung ihrer Genehmigung verfahren?
Antrag auf Einrichtung eines
Fachausschusses zur Endlagerfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wundere mich nach wie vor sehr darüber, wie gelassen die Verwaltung, aber auch die Kreistagsfraktionen darauf reagieren, dass im Landkreis Celle ein Atommüll-Endlager entstehen könnte. Man hat fast den Eindruck, es ist ihnen egal.
Im Kommunalverfassungsgesetz heißt es – ich zitiere: „In Landkreisen [...] informiert [...] der Hauptverwaltungsbeamte die Öffentlichkeit in geeigneter Weise über wichtige Angelegenheiten“. [Zitat Ende]
Wenn ich das richtig sehe, ist jetzt die erste Information im Zusammenhang mit meinem Antrag erfolgt. Ich wundere mich.
Leider ist es auch so gewesen, dass weder wir noch die Bürgerinnen und Bürger auf die Online-Sprechstunde zum Teilgebiet und die anschließenden Fachkonferenzen aufmerksam gemacht wurden.
Ich bin ganz und gar nicht der Auffassung, dass wir dieses Thema so nebenbei behandeln sollten. Sonst reiben wir uns irgendwann die Augen und Meißendorf ist nicht mehr einer von 90 Standorten, sondern einer von zehn – ohne dass wir uns damit befasst haben.
Meiner Auffassung nach hat das Thema eine weitaus größere Bedeutung als zum Beispiel der „Suedlink“ oder die „Y-Trasse“. Und ein Atommüll-Endlager ist auch kein Geflügelschlachtbetrieb. Ein Atommüll-Endlager würde über hunderte von Jahren den Landkreis prägen.
Deshalb bin ich der Auffassung, dass wir einen eigenen Ausschuss brauchen. Und das werde ich oder andere Vertreter meiner Partei im nächsten Kreistag erneut beantragen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Rede
Zusätzlicher Finanzbedarf des AKH
Sehr geehrte Damen und Herren,
ist die Entscheidung, die wir treffen sollen, wirklich alternativlos? Leider wird es wieder einmal so dargestellt.
Aber wäre nicht vielleicht sinnvoll, mal zwei, drei Jahre zu warten. Dann wüssten wir zumindest, ob das AKH wirklich wieder schwarze Zahlen schreiben kann.
Ich muss sagen: Ich habe kein Vertrauen in die neue Geschäftsführung. Wer als ersten Schritt zur Verbesserung der Situation an die Löhne der Beschäftigten in den Servicebereichen geht, hat mein Vertrauen verspielt.
Und ein Aufsichtsrat, der dabei klaglos mitmacht, ebenso.
Ich finde es richtig, was die Gewerkschaft ver.di jetzt fordert. Wenn wir einen Kredit geben, müssen wir das AKH mittelfristig in die kommunale Trägerschaft überführen.
Wer einen Neustart will, muss sich meines Erachtens auch mit der Rolle des Aufsichtsrates beschäftigen. Bisher gibt es kein einziges Wort der Selbstkritik.
Ich bin der festen Überzeugung, dass da mehr Kompetenz aus den Reihen der Beschäftigten hineingehört. Wahrscheinlich hätten einige Fehler der Vergangenheit so vermieden werden können. Anzustreben ist meines Erachtens eine Besetzung des Aufsichtsrats, die zur Hälfte durch den Kreistag erfolgt und zur anderen Hälfte durch die Beschäftigten.
Das AKH liegt auf der finanzpolitischen Intensivstation. Und es ist wohl unvermeidlich, es durch die Unterstützung des Landkreises wieder auf die Beine zu bringen. Aber es fehlt gegenüber dem Kreistag und gegenüber der Öffentlichkeit an Offenheit und Glaubwürdigkeit. Das komplette Sanierungsgutachten liegt den Kreistagsmitgliedern bis heute nicht vor, es gibt nur Zusammenfassungen. Ich finde, dass man das weder der Öffentlichkeit noch den Beschäftigten vorenthalten darf. Denn es gibt auch Stimmen, die befürchten, dass das AKH nur hübsch gemacht werden soll für eine spätere Privatisierung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Einführung eines Sozial-Passes
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich darüber, dass die Kolleginnen und Kollegen von der FDP ein Anliegen vorgebracht haben, für das ich mich seit Langem einsetze – zuletzt mit einem Antrag aus dem Jahr 2017. Schon vor über zehn Jahren hat das übrigens die damalige Linksfraktion im Kreistag gefordert.
Ich hätte also einfach eine alte Rede hervorholen können, denn geändert hat sich leider nichts.
Ja – die Verwaltung hat insoweit Recht, als in der Tat – und nicht nur „möglicherweise“:
Die Hartz IV-Regelsätze reichen für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht aus. Und ja:
Wichtig wäre, diese Regelsätze zu erhöhen. Aber darauf können wir wohl warten, bis Die Linke an der Bundesregierung beteiligt ist. Deshalb wäre doch schön, wenn alle, die das nicht wollen, heute dem Antrag zustimmen würden. Dann wäre wohl eine Mehrheit da.
Ich finde es immer ein bisschen einfach zu sagen: Das ist keine Aufgabe des Landkreises, wenn dadurch Mitbürgerinnen und Mitbürger massiv in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden.
Etliche von ihnen können sich wahrscheinlich gar nicht vorstellen, wie sehr Fahrkosten Menschen daran hindern, bestimmte Dinge zu tun. Aktuell ist es im Landkreis so, dass eine Fahrt von Hermannsburg, Müden oder Fassberg nach Celle teurer ist als die Fahrt von Celle nach Hannover.
Dann meint die Verwaltung – ich zitiere: „Nicht außer Acht gelassen werden darf abschließend, dass die Vorlage eines Sozial-Passes in der Öffentlichkeit zu einer Stigmatisierung der Betroffenen führen kann.“ [Zitat Ende]
Ich finde auch das zeigt, wie weit Sie von den wirklichen Sorgen der Leute entfernt sind. Und es zeigt, wie wenig Sie sich mit dem Thema beschäftigt haben. Schauen Sie sich einfach mal das Sozialticket an, das Hannover hat. Ein ganz normaler Fahrschein, wie jeder andere auch.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Einführung
Qualifizierter Mietspiegel in Celle
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich will Ihnen mal kurz meine Sicht und Erfahrung schildern, worum es geht und um welche Summen. Ich nehme als Beispiel mal die Bedarfsgemeinschaften von Alleinerziehenden. Jedes sechste Kind im Landkreis Celle lebt in Armut, die meisten davon in Haushalten von Alleinerziehenden. Die Kreisverwaltung verschärft diese Situation seit Jahren mit seinen Mietwertgutachten. Denn diese Mietwertgutachten haben mit der Wirklichkeit nur wenig zu tun.
Hier mal einige Zahlen aus einer Antwort de Bundestagsfraktion auf eine Anfrage meiner Partei vom September 2019: Im Jahr 2018 hatte das Jobcenter Celle 1.394 Bedarfsgemeinschaften von Alleinerziehenden. 281 davon, also 20,9 Prozent haben nicht die vollen Wohnkosten erstattet bekommen. Jeder fünfte Haushalt muss aus den schmalen Regelleistungen etwas für die Miete abzweigen.
Wieviel? Durchschnittlich 1.006 Euro im Jahr, also 84 Euro pro Monat. Das ist Geld, was fehlt, wenn es um die Teilhabe der Kinder geht. Im Jobcenter Celle bekamen Alleinerziehende 2018 also 282.577 Euro weniger als ihre tatsächliche Wohnkosten betragen haben.
Ich finde das absolut skandalös. Und wir – der Kreistag – tragen dafür die Verantwortung.
Der Mietspiegel, der kommen soll, wird sich wahrscheinlich nicht allzu sehr von den bisherigen Mietwertgutachten unterscheiden. Dafür sprechen schon die ähnlichen Gutachterkosten. Wir müssen strengstens darauf achten, dass dieser Mietspiegel die Wirklichkeit abbildet. Und wir müssen Regelungen finden, die Familien nicht wegen weniger Euro zu Umzügen zwingt bzw. dazu, die fehlende Summe aus eigener Tasche zu zahlen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Landkreis Celle als sicherer Hafen
"Es geht darum, ein Zeichen zu setzen für Menschlichkeit und Menschenrechte – und gegen das Sterben auf den Fluchtrouten, das verursacht wird durch die europäische Abschottungspolitik.
Gerade haben sich in der italienischen Stadt Palermo mehr als 30 europäische Städte zur „Internationalen Allianz der Städte Sicherer Häfen“ zusammengeschlossen.
Ihr Ziel: ein Zeichen für das Recht auf Asyl setzen und Städte entlang des Mittelmeers bei der Aufnahme von Migrantinnen und Migranten entlasten.
Ich möchte Sie um folgendes bitten:
Lesen Sie einmal die Erklärung der Bürgermeister durch. Dann wissen Sie, warum es hier um Menschlichkeit und Solidarität geht und warum dabei Freiwilligkeit so wichtig ist.
Am 18. September soll es von Hamburg nach Lampedusa eine Menschenkette geben.
Dort wird gefordert:
- ein offenes, buntes und friedliches Europa
- die Schaffung sicherer Fluchtwege
- die Bekämpfung der Fluchtursachen und nicht die Bekämpfung der Geflüchteten
- einen humanen Umgang mit Menschen auf der Flucht
- die Unterstützung und Entkriminalisierung der zivilen Seenotretter*innen
- ein europäisches Seenotrettungsprogramm.
Diese Menschenkette wird es in symbolischer Form eine Woche nach der Kommunalwahl auch in Celle geben. Und vielleicht haben wir dann im Kreistag und in manchen Gemeinderäten Mehrheiten, die es endlich erlauben, uns zu einem „Sicheren Hafen“ zu erklären und eine entsprechende Politik zu machen.
Landkreis antwortet zu Fragen auf B-Liste
Was hat es mit der Liste der Notverimpfung auf sich?
Der Landkreis Celle hat jetzt einen Fragenkatalog von Behiye Uca (Die Linke) zur sogenannten B-Liste beantwortet. Im Februar hatte Landkreissprecher Tore Harmening, dass der Landkreis für ausgefallene Termine im Impfzentrum eine sogenannte B-Liste aufgestellt habe. Auf dieser Liste stünden neben Personen der ersten Impfkategorie auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises sowie der Polizei. Landrat Wiswe wurde wenig später so zitiert: "Es gibt eine vom Bund festgelegte Reihenfolge, die wir zwingend beachten müssen." Aus Erwägungen der Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Celle stellte Behiye Uca eine Anfrage, die jetzt beantwortet wurde. Es wird deutlich, dass der Landkreis sich auf Grundlage der "Coronavirus-Impfverordnung" rechtskonform verhalten hat und so seinen Weg gegangen ist, um Impfstoffe nicht verwerfen zu müssen. Warum sich Landrat Wiswe, der Erste Kreisrat Cordioli und Kreisrat Flader auf der B-Liste befinden, bleibt allerdings nach Auffassung von Behiye Uca interpretationswürdig.
Sehr geehrte Frau Uca,
nachfolgend erhalten Sie die Antworten zu den am 15.03.2021 zugesendeten Fragen zur B-Liste in Bezug auf die CoronaImpfV. Die übrigen Kreistagsabgeordneten erhalten die Antworten ebenfalls zur Kenntnis.
Eine Anmerkung vorab: Wir haben ab Beginn des Impfverfahrens festgestellt, dass sowohl bei den mobilen Teams in den Pflegeeinrichtungen, als auch im Impfzentrum immer mal wieder die Situation vorkommt, dass bereits geöffnete Fläschchen von Impfdosen nicht verwendet werden können. Da wir diese geöffneten und vorbereiteten Fläschchen nicht mehr transportieren können und kurzfristig verarbeiten müssen, bestand die Notwendigkeit - um den Impfstoff nicht verwerfen zu müssen - sehr schnell impfbereite Personen in die jeweiligen Einrichtungen kommen zu lassen. In der Anfangsphase haben wir hier im Wesentlichen auf den Rettungsdienst und das prioritär eingestufte Personal des AKH zurückgegriffen. Da die Impfung dieses schnell verfügbaren Personenkreises mittlerweile abgeschlossen ist, war eine ergänzende Lösung zu finden. Deshalb ist die sogenannte „B-Liste“ entstanden, auf der unter anderem neben Personal der Palliativversorgung und der mobilen Pflegedienste (jeweils soweit angefragt), auch der Polizeivollzugsdienst und die bei der Corona-Bekämpfung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung enthalten sind. Dabei handelt es sich um Personen, die der Stufe 1 (Höchste Priorität) oder der Stufe 2 (hohe Priorität) zuzurechnen sind, ohne größeren Aufwand benachrichtigt werden können und mobil sind. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung befinden sich deswegen auf der Liste, weil sie in ihrer konkreten Tätigkeit für die dem öffentlichen Gesundheitsdienst obliegende Aufgabe der Pandemiebekämpfung eingesetzt werden (§ 3 Abs. 1 Nr. 10 CoronaImpfV).
LK: Die B-Liste wird entsprechend der CoronaImpfV durch die Kreisverwaltung aufgestellt.
LK: Gem. § 1 Absatz 3 Satz 1 CoronaImpfV kann von der Reihenfolge nach Absatz 2 Satz 1 abgewichen werden, wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen oder eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe notwendig ist, insbesondere um einen Verwurf von Impfstoffen zu vermeiden. Der Landkreis Celle hat aus diesem Grund die B-Liste eingerichtet.
LK: Es erfolgt derzeit ein täglicher Austausch zwischen den Stabsbereichen innerhalb der Kreisverwaltung. Auch Herr Bauer als Leiter des Gesundheitsamtes ist deshalb in die Aufstellung der Liste involviert.
LK: Nein, dies ist aufgrund der Ermächtigung in der Verordnung auch nicht notwendig.
LK: Es wurden bereits über die B-Liste geimpft:
Stand: 18.03.2021
- 58 x Mitarbeiter/innen der Polizei
- 45 x Mitarbeiter/innen der ambulanten Krankenpflege,
- 42 x Mitarbeiter/innen des Landkreis Celle Corona (Kontaktnachverfolgung (inkl. dort eingesetzte Bundeswehrsoldaten), Corona-Kontrolleure, Heimaufsicht Stadt + LK, Leitstelle, Stab)
- 22 x Mitarbeiter/innen aus Arztpraxen
- 15 x Mitarbeiter/innen eines ambulanten Paliativdienstes
- 5 x Sonstige
Auf der B-Liste stehen weiterhin 85 Personen, die im Bedarfsfall kontaktiert werden können. Neu gemeldete Personen werden entsprechend der CoronaImpfV eingeordnet.
LK: Den betroffenen Personen wurde ein Platz auf der B-Liste schriftlich oder telefonisch angeboten. Nach erfolgter positiver Rückmeldung inkl. Meldung von Geburtsdatum und Telefonnummer wurden die Personen auf die B-Liste aufgenommen und im Bedarfsfall angerufen.
LK:
KW | KW | KW | |||
2 | 1x | 5 | 15x | 8 | 39x |
3 | - | 6 | 37x | 9 | 33x |
4 | 4x | 7 | 42x | 10 | 28x |
LK: Ja, die B-Liste wird laufend ergänzend. Sie ist ein wichtiges Instrument um den Verwurf von Impfstoff zu vermeiden.
Zum kurdischen Neujahrsfest „Newroz“ am 21. März
erklärt Behiye Uca im Celler Kreistag
„Newroz ist für Kurdinnen und Kurden weltweit eine wichtige Säule ihrer kulturellen Identität. Es soll eigentlich ein Fest für Freiheit und Demokratie sein. Doch dieses Jahr haben wir keine Ruhe und es betrübt uns sehr, was sowohl in der Türkei wie auch in Şengal passiert. Als Reaktion auf den Völkermord an der ezidische Bevölkerung in Şengal hatte der „Islamischer Staat" (IS) im August 2014 hat die Bevölkerung dort eine autonome Verwaltung und Sicherheitskräfte gebildet, um sich vor zukünftigen Angriffen zu schützen. Auf Betreiben der Türkei wird aktuell die Auflösung der Sicherheitskräfte verlangt, was die ezidische Bevölkerung als Vorstufe für eine völkerrechtswidrige Intervention der Türkei sieht.
In der Türkei droht die Regierung gerade mit einem Verbot der prokurdischen Oppositionspartei HDP. Nach der willkürlichen Inhaftierung des HDP-Parteivorsitzenden Selahattin Demirtas, der Verfolgung unzähliger Journalist*innen, Gewerkschafter*innen und Intellektueller ist dies ein weiter Schlag ins Gesicht aller Kurden.
Gefordert ist jetzt eine internationale Solidarität mit der HDP auf und die Unterstützung der Forderung nach Freilassung aller politischen Gefangenen. Die internationale Öffentlichkeit ist aufgefordert, dem Agieren der Türkei gegen Menschen- und Völkerrecht Grenzen zu setzen.“
Erklärung zur Unterstützung
Landratskandidatur von Axel Flader durch SPD, FDP, WG
"Im Kreistag haben wir einen enormen Nachholbedarf in der Klimapolitik und wir haben eine Politik der sozialen Kälte. Axel Flader hat in der verbliebenden Zeit kaum Chancen, hier ein anderes Profil aufzuzeigen. Deshalb ist es absolut erforderlich, dass es im Sinne der Wählerinnen und Wähler eine Gegenkandidatur gibt.
Da wir als Linke in ökologischen Fragen mit den Bündnisgrünen durchaus Übereinstimmungen haben, müssen wir sehen, ob es möglich ist eine gemeinsame Kandidatin oder einen Kandidaten zu finden. Dafür wäre allerdings erforderlich, dass sich die Bündnisgrünen offen zeigen für Punkte wie der Einführung eines Sozialtickets oder einer endlich rechtskonformen Umsetzung der Erstattung der Kosten der Unterkunft für Hartz IV-Empfängerinnen und -Empfänger.
Die Notwendigkeit einer sozial-ökologischen Transformation braucht zur Wahl unbedingt eine eigene Repräsentanz. Ich hoffe, die Bündnisgrünen kommen in dieser Frage auf uns zu."
Endlager-Teilgebiet Meißendorf/Wolthausen:
Uca fordert eigenen Ausschuss im Kreistag
Nachdem im Rahmen der Standortauswahl für ein atomares Endlager auch das Teilgebiet Meißendorf/Wolthausen in der Auswahl ist, fordert die Kreistagsabgeordnete Behiye Uca (Die Linke) die Neubildung eines eigenen Ausschusses für diese Frage: "Mit dieser wichtigen Frage muss der Kreistag sich intensiv auseinandersetzen. Das geht meines Erachtens am Besten über einen eigenen Fachausschuss. Nur so können die anstehenden Fragen auch für die Öffentlichkeit transparent diskutiert werden." Uca schlägt zudem vor, dass bis zu vier sachkundige Bürgerinnen und Bürger hinzugezogen werden soll: "Die wenigsten Kreistagsmitglieder, mich eingeschlossen, haben den erforderlichen Sachverstand."
Die Abgeordnete der Linken will, dass hierzu auf der nächsten Kreistagssitzung Ende Oktober eine Entscheidung getroffen wird. Zum Standort Meißendorf/Wolthausen meint sie: "Ich habe mit Leuten gesprochen, die sich auskennen und dem Standort keine realistischen Chancen einräumen, weil zum einen die geologischen Voraussetzungen nicht optimal seien. Zum anderen aber wird im weiteren Verfahren ja auch eine Rolle spielen, dass es einen Konflikt mit dem Naturschutzgebiet Meißendorfer Teiche gibt." Trotzdem müsse man sich von Seiten der Politik intensiv mit der Frage befassen.
Mietwertgutachten
„Gegen jede praktische Erfahrung“.
Der Landkreis Celle hat zum 1. Januar 2019 die Mietwerttabelle für die Gemeinden angepasst. Nach dieser Tabelle richten sich die Obergrenzen von Bruttokaltmieten, die Transferleistungsempfängern nach dem SGB II („Hartz IV“), dem SGB XII („Grundrente“) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erstattet werden. Behiye Uca (Die Linke) traute ihren Augen nicht. Denn die Werte sind nicht etwa gestiegen, sondern fast durchgängig nach unten abgesenkt. Die Kreistagsabgeordnete dazu: „Ich berate ehrenamtlich in der Feleknas-Uca-Stiftung Menschen, die von diesen Grenzwerten betroffen sind. Es widerspricht meiner Erfahrung grundsätzlich, dass die Mieten in Stadt und Landkreis Celle gesunken sind. Für nahezu jede Familiengröße war es bisher schon schwer, Wohnungen zu finden, bei denen die Miete als angemessen gilt. Bei den neuen Werten halte ich dies für fast ausgeschlossen.“
Beim Vergleich der Zahlen ergibt sich, dass für Wohnungen für 1- bzw. 2-Personenhaushalte in der Stadt Celle seit Jahresbeginn 30 bzw. 48 Euro weniger erstattet werden sollen. Ein dramatisches Beispiel findet sich in Bergen: Dort ist die Obergrenze für einen 1-Personen-Haushalt von 456 EUR auf 364 EUR heruntergekürzt worden. In nahezu jeder Wohnungsgrößenklasse sollen die Mieten seit 2017 günstiger geworden sein. Nicht nachvollziehbar ist für Uca weiter, dass bei Haushalten ab sechs Personen offensichtlich keine Daten mehr erhoben, sondern nur Steigerungen festgelegt wurden – und zwar für 10 qm zwischen 27 und 35 EUR: „Dieser Betrag fängt doch mal gerade die Nebenkosten für eine weitere Person auf und in keinem Fall die größere Quadratmetermiete.“ Zu dem gesamten Vorgang meint Behiye Uca: „Das könnte bundesweit als Celler Mietenwunder Schlagzeilen machen.“
An die Verwaltung der Stadt hat die Fraktion Die Linke/BSG deshalb jetzt eine Anfrage gerichtet, in der sie wissen will, wie viele Wohnungen die Städtische Wohnungsbaugesellschaft eigentlich in den jeweiligen Segmenten zu den neuen Mietwertobergrenzen anbietet. Uca vermutet: „Viele dürften es nicht sein.“ Als politische Entgrenzung bewertet die Kreistagsabgeordnete darüber hinaus, dass die neue Mietwerttabelle in Kraft gesetzt ist, ohne dass der Sozialausschuss des Landkreises oder die Öffentlichkeit darüber informiert wurde. Dies soll erst in der Sitzung am 26. Februar erfolgen. Uca: „Ich habe darum gebeten, mir das Gutachten, auf dem die neuen Zahlen basieren, zu übersenden und wurde auf die Sozialausschusssitzung vertröstet.“ Mittlerweile lösen die neuen Werte Unsicherheit bei Betroffenen aus. Die Menschen würden sich fragen, ob sie jetzt aufgefordert würden, ihre Mietkosten zu senken, was in der Regel dann mit einem Umzug verbunden wäre.
Uca: „Ich hoffe sehr, dass der Landkreis bei bestehenden Mietverträgen keine Anpassung nach unten verlangt. Aber es ist trotzdem doch eine Missachtung der Betroffenen, eine neue Tabelle in Kraft zu setzen, ohne sie und die Öffentlich über genau diese so bedeutende Frage zu informieren.“ Sie befürchtet, dass der Landkreis eine Situation geschaffen hat, in der es wieder in hoher Zahl zu Sozialgerichtsverfahren kommen wird. Und die prognostiziert: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Landkreis da gut aussehen wird.“
Erklärung zum Newroz:
Am 21. März im Celler Kreistag
„Newroz ist für Kurdinnen und Kurden weltweit eine wichtige Säule ihrer kulturellen Identität. Es soll eigentlich ein Fest für Freiheit und Demokratie sein. Aber sowohl in der Türkei wie auch in Nordsyrien und Shingal ist die Lage sehr gefährlich. Immer noch besteht die Drohung der Türkei in Nordsyrien einzumarschieren und das dortige Selbstverwaltungsprojekt in Rojava zu zerstören. In der Türkei finden am 31. März Kommunalwahlen statt. Davon können wir ein Zeichen gegen den autokratischen Herrscher Erdogan erhoffen. Gleichzeitig aber ist mit einer Verschärfung der Repression gegen die Opposition zu rechnen. Die internationale Öffentlichkeit ist aufgefordert, dem Agieren der Türkei gegen Menschen- und Völkerrecht Grenzen zu setzen.“